
Humboldt-Universität zu Berlin / Universitätsarchiv
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Dem Herrn Professor Boekh wird auf Seine Eingabe vom
13ten v. M. das vollzogene Reglement für das philolo-
gische Seminarium mit dem Bemerken zugefertigt, daß
bei Ausarbeitung desselben vorzüglich Sein eingereich-
ter Plan benutzt und zum Grund gelegt worden, und
indem das unterzeichnete Departement demselben hier-
mit die Direction dieses Seminarii aufträgt, bleibt
Ihm übrigens überlassen, die Details der Ausführung
nach Seinen in dem Plane dargelegten Ideen, so weit
solche mit den Vorschriften des Reglements verein-
bar sind, anzuordnen. Die Ihm für Seine Be-
mühungen bei dieser Direction bewilligte Remu-
neration von jährlich = Einhundert Thaler =
wird demselben halbjährlich am Schluß des Se-
mesters auf den Bericht über den Zustand
des Seminarii mit = 50 rth angewiesen werden.
An
HErrn Professor Boekh
Dem Herrn Professor Boekh wird auf Seine Eingabe vom 13ten vorigen Monats das vollzogene Reglement für das philologische Seminarium mit dem Bemerken zugefertigt, daß bei Ausarbeitung desselben vorzüglich Sein eingereichter Plan benutzt und zum Grund gelegt worden, und indem das unterzeichnete Departement demselben hiermit die Direction dieses Seminarii aufträgt, bleibt Ihm übrigens überlassen, die Details der Ausführung nach Seinen in dem Plane dargelegten Ideen, so weit solche mit den Vorschriften des Reglements vereinbar sind, anzuordnen. Die Ihm für Seine Bemühungen bei dieser Direction bewilligte Remuneration von jährlich = Einhundert Thaler = wird demselben halbjährlich am Schluß des Semesters auf den Bericht über den Zustand des Seminarii mit = 50 Reichsthaler angewiesen werden.
Berlin, den 28ten Mai 1812. Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts im Ministerio des Innern. Schuckmann An
HErrn Professor Boekh